Anträge & Meldungen

Gerüstbau-Unternehmen sind für die von Ihnen erstellten Gerüste verantwortlich. Mängel an Gerüsten stellen grosse Gefahren dar. Entsprechend sind Mängel an Gerüsten zu beheben und zu melden. Diese Massnahme hilft, wiederkehrendes Fehlverhalten von Gerüstbau-Unternehmern zu erkennen, Gefahren zu vermeiden und die Branche zu stärken.

Folgeschritte nach Meldung
Gerüstmängel-Meldungen werden von der PBK Gerüstbau direkt beurteilt oder an einen externen Experten zur Prüfung weitergeleitet. Dieser stuft die Meldungen in drei Sparten mit unterschiedlichem weiterem Verlauf ein:

  • Nicht relevant

    • Fall wird abgeschlossen.

    • Suva erhält eine Meldung.

  • Mängel, aber nicht relevant

    • Experte prüft Baustelle

    • Bericht an PBK & Meldung an Suva

    • PBK entscheidet über Busse

  • Akut

    • Meldung an Suva

    • Durchführungsverfahren

  • Meldung Gerüstmangel

    Gerüstbau-Unternehmen sind für die von Ihnen erstellten Gerüste verantwortlich. Mängel an Gerüsten stellen grosse Gefahren dar. Entsprechend sind Mängel an Gerüsten zu beheben und zu melden. Diese Massnahme hilft, wiederkehrendes Fehlverhalten von Gerüstbau-Unternehmern zu erkennen, Gefahren zu vermeiden und die Branche zu stärken.

    Folgeschritte nach Meldung
    Gerüstmängel-Meldungen werden von der PBK Gerüstbau direkt beurteilt oder an einen externen Experten zur Prüfung weitergeleitet. Dieser stuft die Meldungen in drei Sparten mit unterschiedlichem weiterem Verlauf ein:

    • Nicht relevant

      • Fall wird abgeschlossen.

      • Suva erhält eine Meldung.

    • Mängel, aber nicht relevant

      • Experte prüft Baustelle

      • Bericht an PBK & Meldung an Suva

      • PBK entscheidet über Busse

    • Akut

      • Meldung an Suva

      • Durchführungsverfahren

Onlineformular «Gerüstmangel»

Meldende Person**

**Diese Angaben werden vertraulich behandelt und lediglich für allfällige Rückfragen verlangt. Zudem soll dadurch böswilliger Missbrauch mittels anonymer Meldungen vermieden werden. Das beanstandete Unternehmen wird nicht über den Absender der Meldung informiert. Im Umkehrschluss wird auch der meldenden Person keine weitere Information über den Fortgang oder Ausgang der Meldung gewährt.

Angaben zur Baustelle mit Mängeln (soweit bekannt)