Subunternehmen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass auch beauftragte Zweitfirmen, Unterakkordanten und Subunternehmen den GAV Gerüstbau einhalten. Diese sind ihrerseits verpflichtet, die Auflagen des GAV Gerüstbau einzuhalten.

Bei einem Fehlverhalten des Subunternehmens kann sowohl das Subunternehmen als auch dessen Auftraggeber zur Verantwortung gezogen werden.

Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) vereinfacht den GAV-Vollzug durch Transparenz bei der Überprüfung der (Sub-)Unternehmen. Auf ISAB wird deklariert, welchem GAV eine Unternehmung untersteht, ob dieser eingehalten wird und ob das Unternehmen bereits kontrolliert wurde.

Mehr Informationen zur ISAB finden sich unter https://isab-siac.ch.

Was wird überprüft?

Bei einer Prüfung werden Einzelarbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Gebafonds Abrechnungen, FAR Lohnsummenmeldungen sowie Kautionshinterlegung überprüft. Des Weiteren wird geprüft, ob mindestens eine Person des Unternehmens als Kontaktperson Arbeitssicherheit (KOPAS) definiert und ausgebildet wurde. Die KOPAS muss den Grundkurs KOPAS absolviert haben und mindestens alle 2 Jahre am KOPAS Sicherheitstag teilnehmen. Die Grundkurse und die Sicherheitstage werden ausschliesslich von Gebäudehülle Schweiz und SGUV angeboten.

Initiative gegen Schwarzarbeit und Prämienbetrug