PBK-Qualitätslabel

Nutzen und Vorteil

Insbesondere die Öffentliche Hand – vermehrt auch private Auftraggeber – verlangt als Grundlage für die Einreichung von Offerten eine Vielzahl jeweils aktueller Unterlagen (Bestätigungen der Steuerzahlungen, Krankentaggeld, Versicherungen, uvm.).

Voraussetzungen

Vor der Ausstellung des «PBK Qualitätslabel» wird das Gerüstbau-Unternehmen durch die Zertifizierungs- und Kontrollstelle geprüft. Dazu müssen einmal jährlich die notwendigen Dokumente (siehe Punkt «Benötigte Unterlagen») eingereicht werden.

Vorteile vom PBK-Qualitätslabel

1

Reduzierter Aufwand für die Gerüstbau-Unternehmen

2

Zusätzliche Sicherheit für die Auftraggeber mit geringem Kontrollaufwand.

Einreichefrist, Gültigkeit und Gebühren

Einsendeschluss für vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Anträge ist jeweils der 30. April.

Das «PBK Qualitätslabel» ist jeweils vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahrs gültig*.

* Bei unvollständiger Einreichung oder der Durchführung einer Lohnbuchkontrolle können Verzögerungen eintreten.

Gebühren (exkl. MwSt.)

Benötigte Unterlagen

Antrag

Der Antrag muss fristgerecht, vollständig und rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden. Sämtliche auf der Checkliste «PBK Qualitätslabel» aufgeführten Unterlagen müssen beigefügt sein.

Antragsformular und Checkliste


Kontakt «PBK Qualitätslabel»

Die PBK Gerüstbau hat für die Prüfung und Ausstellung der «PBK Qualitätslabels» den Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verband SGUV beauftragt.

Zertifizierungs- und Kontrollstelle für das «PBK Qualitätslabel» im schweizerischen Gerüstbaugewerbe
c/o SGUV
Waldeggstrasse 37
Postfach 246
3097 Bern-Liebefeld 

Tel.        +41 31 992 78 74
Fax        +41 31 992 78 75
E-mail   sekretariat@sguv.ch