PBK Lohnbuchkontrolle

Weshalb und wann kann eine Prüfung erfolgen?

Die Paritätische Berufskommission Gerüstbau (PBK Gerüstbau) ist verantwortlich für die schweizweit einheitliche Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages Gerüstbau.

Inhalt einer Prüfung

Bei einer Lohnbuchkontrolle wird geprüft, ob sich das Unternehmen an den Gesamtarbeitsvertrag Gerüstbau (GAV) hält.

Ablauf einer Prüfung

Die von der PBK Gerüstbau beauftragte Kontrollstelle prüft jeweils die letzten drei Jahre des Unternehmens. Dazu wird der Kontrolleur persönlich im Betrieb vorstellig.

Häufigste Fehler

1

Arbeitszeit-Rapportierung fehlt oder ist ungenügend

2

Fehlende KOPAS Grund- oder Weiterbildungskurse bei den verantwortlichen Personen (mindestens eine Person des Unternehmens muss darüber verfügen)

3

Fehlende Samstagsmeldungen. Diese müssen jeweils spätestens am Vortag vor Büroschluss mittels Onlineformular eingereicht werden.

Wiedererwägung

Unternehmen können bei der PBK Gerüstbau aufgrund neuer Sachverhalte eine Wiedererwägung beantragen. Dazu müssen neue bzw. zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Ohne zusätzliche Unterlagen wird eine Wiedererwägung nicht in Betracht gezogen.

Kontrollstellen

Rekurs

Sollte ein Unternehmen mit dem Entscheid der PBK Gerüstbau nicht einverstanden sein, hat es nachfolgende Rekursmöglichkeiten. Diese unterscheiden sich zwischen Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern des Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verbands (SGUV).

Nicht-SGUV-Mitglieder

SGUV-Mitglieder