Ausländische Betriebe

Will ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz arbeiten, muss es die schweizerischen Gesetze, Verordnungen, Regeln, Vorschriften und Bedingungen einhalten. Das Unternehmen muss seine Tätigkeit je nach Firmensitz anmelden oder vorab bewilligen lassen. Ausserdem müssen die einzelnen Arbeitnehmenden angemeldet werden.

Ausländische Unternehmen der Gerüstbaubranche sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in der Schweiz dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Gerüstbau unterstellt. Diese Mindeststandards (Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Spesen etc.) sind zwingend einzuhalten.

Entsprechend sind ausländische Betriebe mit Arbeitnehmenden ebenfalls zur Hinterlegung der Kaution verpflichtet. 

Weitere Informationen für Ausländische Unternehmen finden sich unter https://entsendung.admin.ch.